AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Bärhausen GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Bärhausen GmbH & Co.KG, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Riedesel Freiherr zu Eisenbach (nachfolgend „Bärhausen“ genannt) ist ein Produktions- und Handelsunternehmen. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend gemeinsam „Kunde“), abgeschlossen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(2) Die nachfolgenden AGB enthalten die zwischen dem Kunden und Bärhausen ausschließlich geltenden Bedingungen, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Die AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen.

§ 2 Bestellvorgang und Vertragsschluss

(1) Die Präsentation von Waren auf der Homepage von Bärhausen stellt kein bindendes Angebot  i.S.d. § 145 BGB dar. Erst die Bestellung einer Ware durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB.
(2) Verträge kommen ausschließlich mit Bärhausen zustande.
(3) Ein Vertragsschluss ist in deutscher und englischer Sprache möglich.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise sind Nettopreise, d.h. exklusive des jeweiligen, gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und exklusive der anfallenden Versandkosten gem. Abs. 2.
(2) Eine Lieferung erfolgt weltweit. Die jeweils anfallenden Versandkosten können der Versandkostenliste (abrufbar unter dem Menüpunkt „Liefer- und Versandkosten“) entnommen werden.
(3) Die Bezahlung des Kaufpreises kann per Vorkasse sowie per Rechnung erfolgen. Bärhausen behält sich das Recht vor, den jeweiligen Kunden vor Annahme eines Vertragsangebotes auf seine Bonität hin zu überprüfen.
(4) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung entscheidend ist der Zahlungseingang bei Bärhausen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Bärhausen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Jeder Partei bleibt der Nachweis eines abweichenden Schadens vorbehalten.
(5) Bärhausen behält sich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.

§ 4 Lieferung und Teillieferung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager von Bärhausen an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über Lieferzeiten verstehen sich als circa-Fristen. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach Zahlungseingang.
(2) Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen bleibt Bärhausen ausdrücklich vorbehalten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich Bärhausen das Eigentum an gelieferten Waren vor. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits bei Vertragsschluss seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an Bärhausen ab.
(2) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Bärhausen kann in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Bärhausen ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese von dem Übergang der Forderungen auf Bärhausen zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder bestritten aber entscheidungsreif sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Sach- und Rechtsmängelhaftung

(1) Der Kunde hat die überlassene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen. Unterbleibt eine unverzügliche Rüge, die spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich auszusprechen ist, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Nach Ablauf der Zweiwochenfrist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für erkennbare Mängel ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(2) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form oder Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(3) Die Gewährleistung entfällt, wenn Veränderungen oder Eingriffe an/in der überlassenen Ware durchgeführt werden. Die Gewährleistung entfällt nicht, soweit der Kunde nachweisen kann, dass die Veränderungen oder Eingriffe nicht mit dem geltend gemachten Mangel in Verbindung stehen und die Analyse und Beseitigung nicht erheblich erschweren.
(4) Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Bärhausen Nachbesserung oder Nachlieferung. Falls Bärhausen gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt oder zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, entweder von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(5) Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängelhaftung verjähren in einem Jahr nach Erhalt der Ware, es sei denn es handelt sich um einen Fall der Arglist oder der ausdrücklich von Bärhausen übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Ware; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(6) Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängelhaftung stehen nur dem Kunden als unmittelbarem Vertragspartner von Bärhausen zu und sind nicht abtretbar.

§ 8 Haftung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Bärhausen lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“, d.h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch Bärhausen oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt; unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.
(2) Sofern Bärhausen leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Bärhausen haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihres Online-Shops noch für sonstige technische und elektronische Fehler, auf die Bärhausen keinen Einfluss hat. Sofern Links zu anderen Webseiten oder Quellen erstellt werden, ist Bärhausen für die Verfügbarkeit solcher externen Sites oder Quellen nicht verantwortlich oder haftbar. Bärhausen macht sich Inhalte, die auf solchen Webseiten oder Quellen zugänglich sind, nicht zu eigen und schließt jede Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf diese aus, solange und soweit keine positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte besteht.
(4) Bärhausen haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände mindestens wöchentlich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung von Bärhausen für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

§ 9 Datenschutz und Schlussbestimmungen

(1) Die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Geburtsdatum etc.) werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzrechtes, insbesondere denjenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) verwendet. Die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Kunden und Bärhausen abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von dem Kunden angegebene Adresse.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(3) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem zwischen ihm und Bärhausen bestehenden Vertragsve
rhältnis auf Dritte zu übertragen, es sei denn, dass Bärhausen dieser Übertragung vorab in schriftlicher Form zustimmt.
(5) Die Abtretung von Forderungen an Dritte durch Bärhausen ist zulässig.
(6) Erfüllungsort ist der Sitz von Bärhausen. Ausschließlicher Gerichtsstand für sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist AG Alsfeld.

Stand: November 2014

BÄRHAUSEN GmbH & Co KG
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